Reifendruckkontrollsystem-Pflicht - Fahrzeugflotte mit dem TrailerConnect® Reifendruckkontrollsystem zukunftssicher machen.

Reifendruckkontrollsystem-Pflicht - Fahrzeugflotte mit dem TrailerConnect® Reifendruckkontrollsystem zukunftssicher machen.

Das Reifendruckkontrollsystem (RDKS) für Ihre Fahrzeugflotte zeigt an, sobald Reifendrücke abweichen. Mit dem TrailerConnect® Telematiksystem sind alle Reifendruck-Daten schnell abrufbar.

TrailerConnect® Reifendruckkontrollsystem mit Autolocation

Führzeitig informiert - Das RDKS überwacht den Reifendruck in Echtzeit und warnt Sie sofort, wenn ein Reifen einen zu niedrigen Druck aufweist. Durch eine frühzeitige Warnung über das TrailerConnect® Portal, per E-Mail und SMS sowie der beSmart App, können Sie potenzielle Reifenpannen und Unfälle vermeiden. Bei Autolocation wird jeder Sensor der richtigen Reifenposition zugeordnet. Der Schmitz Cargobull Sensor lernt selbstständig und zeichnet Reifendruck- und Reifentemperaturdaten auf.

Was bedeutet die UN ECE R 141?

Seit Juli 2024 müssen alle neu zum Verkehr zugelassenen Trailer mit einer Reifendrucküberwachung ausgestattet sein. Das bringt zahlreiche Vorteile mit sich, die nicht nur Ihre Sicherheit erhöhen, sondern auch zu Kosteneinsparungen und zu einer höheren Verfügbarkeit Ihrer Fahrzeuge beitragen.

 


Die UN ECE R 141 schreibt den Funktionsumfang des Reifendruckkontrollsystems genau vor:

  • Pflicht zur Ausstattung: Gemäß der ECE 141 müssen alle Neufahrzeuge über 3,5 t über ein funktionierendes RDKS verfügen. 
  • Warnung bei Druckverlust: Das RDKS muss in der Lage sein, den Fahrer bei Abweichung des vorgegebenen Schwellwerts unverzüglich zu warnen.
  • Plötzlicher Druckverlust inkl. Meldung: Abweichungen vom Reifendruck ab 20 % sowie bei Erreichen des Mindestdrucks von 150 kPA müssen nach spätestens 60 Minuten kumulierter Fahrzeit mit einer Meldung ausgegeben werden.
  • Optische Warnanzeige: Die Warnung muss über ein optisches Warnsignal angezeigt werden (z. B. Kontrollleuchte)

Bestandsfahrzeuge mit RDKS nachrüsten und von den Vorteilen profitieren

Für den nachträglichen Einbau von Reifendruckkontrollsystemen bieten wir Ihnen hochwertige Nachrüstsets.

RDKS Nachrüstsets für Ihre Trailer

Gebrauchte Fahrzeuge, die Sie bereits im Einsatz haben und noch nicht über ein RDKS verfügen, können Sie ganz einfach nachrüsten. Unsere hochwertigen RDKS-Lösungen wurden speziell für die Nachrüstung von gebrauchten Trailern entwickelt.

Mehr zu:RDKS Nachrüstsets für Ihre Trailer
Trailerflotte mit RDKS nachrüsten
Die Ausstattung für das komplette Fahrwerk wird als Set geliefert
Der Sensor wird einfach in die Gurttasche eingeschoben
Sichere Befestigung des Gurts im Reifen direkt auf der Felge (Prinzipdarstellung)
  • Was genau wird als Gesamtzulassung verstanden?
    Die Gesamtzulassung meint, dass nach der Regelung ECE R 141 immer das Gesamtsystem zugelassen werden muss. Dieses besteht aus dem Trailer, der EBS, dem TrailerConnect® Telematik-Steuergerät CTU/CTU Pro und den RDKS Sensoren.
  • Gilt die RDKS-Pflicht auch für die Bestandsflotte, also für Trailer die vor Juli 2024 zugelassen sind?
    Nein, die Pflicht gilt für alle Trailer, die ab Juli 2024 zugelassen werden. Eine Nachrüstpflicht gibt es zum aktuellen Zeitpunkt nicht.
  • In welchen Ländern wird RDKS Pflicht?

    Die ECE R 141 wurde von folgenden Ländern unterzeichnet:

    Alle EU-Mitgliedsstaaten
    Deutschland, Frankreich, Italien, Niederlande, Schweden, Belgien, Ungarn, Tschechische Republik,  Spanien, Österreich, Luxemburg, Finnland, Polen, Portugal, Griechenland, Irland, Kroatien, Slowenien, Slowakei, Lettland, Bulgarien, Dänemark, Rumänien, Estland, Litauen, Malta, Zypern.

    Nicht-EU Länder / Außereuropäische Länder
    Serbien, UK, Schweiz, Norwegen, Russland, Belarus, Republik, Moldau, Bosnien und Herzegowina, Türkei, Nordmazedonien, Andorra, Ukraine, Albanien, Armenien
    Japan, Australien, Südafrika, Neuseeland, Südkorea, Malaysia, Thailand, Kasachstan, Aserbaidschan, Tadschikistan
    Montenegro, San Marino, Tunesien, Georgien, Ägypten, Nigeria, Pakistan, Uganda, Philippinen, Vietnam, Kirgistan.

  • Wird das optionale E-Rad auch mit einem Sensor ausgestattet?
    Ja, das E-Rad wird auch mit einem Sensor ausgestattet, sodass bei einem spontanen Reifenwechsel (wie z. B. einer Reifenpanne auf der Autobahn) die Regelung erfüllt wird und der volle Kundennutzen vorhanden ist.
  • Muss das RDKS ab Werk vom Kunden eingeschaltet/aktiviert werden?
    Nein, der Kunde kann das System direkt nutzen. Es wird im Produktionsprozess in Betrieb genommen und steht dann sofort zur Verfügung.
  • Was muss zur Übertragung an die Sattelzugmaschine eingestellt werden?
    Sofern der Trailer des  Kunde ein ab Werk verbautes RDKS hat, muss seitens des Trailers nichts aktiviert oder eingestellt werden. Das System ist im Werk in Betrieb genommen worden und somit direkt einsatzfähig. Die Übertragung erfolgt automatisch bei einer Verbindung von Sattelzugmaschine und Trailer via CAN-Bus.

+41 (0)62 959 50 50

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