Förderprogramm: Umweltschutz und Sicherheit

Das Förderprogramm gewährt Unternehmen im Güterkraftverkehr mit schweren Nutzfahrzeugen einen nicht rückzahlbaren Zuschuss für Maßnahmen zur Verbesserung von Sicherheit und Umweltschutz. Das Förderprogramm zielt unter anderem auf folgende Aspekte ab:
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Reduktion der negativen Auswirkungen des Straßengüterverkehrs auf die Umwelt
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Senken von Materialverbrauch und Emissionen
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Dauerhafte Erhöhung der Sicherheit im Straßengüterverkehr
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Förderprogramm Umweltschutz und Sicherheit
Rahmenbedingungen
Das zulässige Gesamtgewicht des Aufliegers muss mindestens 7.500 Kilogramm betragen, es muss für den mautpflichtigen Güterkraftverkehr bestimmt und in der Bundesrepublik Deutschland zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassen sein.
Der Förderhöchstbetrag je Unternehmen ergibt sich aus dem Fördersatz je schwerem Nutzfahrzeug in Höhe von maximal 2.000 Euro je förderfähigem Fahrzeug multipliziert mit der Anzahl der am 1. Dezember 2023 auf das antragstellende Unternehmen als Eigentümer/Eigentümerin oder Halter/Halterin zum Verkehr auf öffentlichen Straßen in der Bundesrepublik Deutschland zugelassenen schweren Nutzfahrzeuge.
Die jährliche Zuwendung ist auf 33.000 Euro je antragstellendem Unternehmen begrenzt, was bedeutet, dass maximal 17 förderfähige schwere Nutzfahrzeuge gefördert werden können.
Wichtige Links
Einen Antrag können Sie während der Antragsfrist vom 05. Februar 2024 bis zum 31. Mai 2024 über das eService-Portal des Bundesamtes für Logistik und Mobilität einreichen.
Die Liste der förderfähigen Maßnahmen finden Sie hier.
Alle relevanten Fragen und Antworten zum Förderprogramm sind in einem FAQ bereitgestellt.