Förderprogramm: Umweltschutz und Sicherheit
Im Rahmen des Förderprogramms „Umweltschutz und Sicherheit (US) 2026“ unterstützt das BALM Investitionen in Maßnahmen, die über gesetzliche Anforderungen hinausgehen.
Dazu zählen unter anderem:
- Ausstattungen zur Verbesserung der Energieeffizienz
- Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit
- Umweltrelevante Komponenten und technische Lösungen an Trailern
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Förderprogramm Umweltschutz und Sicherheit
Rahmenbedingungen
Förderfähig sind schwere Nutzfahrzeuge und Auflieger mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von mindestens 3.501 Kilogramm, die für den mautpflichtigen Güterkraftverkehr bestimmt und in der Bundesrepublik Deutschland zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassen sind.
Der Förderhöchstbetrag je Unternehmen errechnet sich aus einem Fördersatz von maximal 2.000 Euro je förderfähigem schweren Nutzfahrzeug, multipliziert mit der Anzahl der am 01. Dezember 2025 auf das antragstellende Unternehmen als Eigentümer oder Halter zugelassenen schweren Nutzfahrzeuge.
Die jährliche Gesamtzuwendung ist auf 33.000 Euro pro Unternehmen begrenzt. Das bedeutet, dass maximal 17 förderfähige schwere Nutzfahrzeuge bei der Berechnung berücksichtigt werden.
Wichtige Links
Einen Antrag können Sie während der Antragsfrist vom 14. April 2026 ab 9:00 Uhr bis spätestens 31. August 2026 über das eService‑Portal des Bundesamtes für Logistik und Mobilität (BALM) einreichen. Die Antragstellung kann vorzeitig beendet werden, sobald die verfügbaren Fördermittel ausgeschöpft sind.
Die Liste der förderfähigen Maßnahmen im Förderprogramm Umweltschutz und Sicherheit 2026 finden Sie hier.
Alle relevanten Fragen und Antworten (FAQ) zum Förderprogramm „Umweltschutz und Sicherheit 2026“ stellt das BALM hier für Sie bereit.
